EDD 04 "Fahrradweg Auf dem Felde“

Welche Argumente sprechen gegen eine Bebauung der Fläche „EDD 04 Auf dem Felde“?

Anwohner:

Zunächst einmal sind natürlich die Bewohner des ehemaligen Neubaugebietes Hainbergsbreite sowie die direkten Anwohner entlang des Fuß- und Radweges („Auf dem Felde“) unmittelbar von der Planung betroffen. Diesen geht es nicht nur um das Verhindern verbauter Aussichten. Vielmehr haben die Anlieger des Fuß- und Radweges, sollte dieser zu einer Straße ausgebaut werden, möglicherweise mit der Festsetzung von Erschließungskosten zu rechnen. Die Erschließung – wie sie der Vorentwurf vorsieht – ist zudem hochgradig ineffizient, da einseitig erschlossen wird. Es muss also sehr viel Straße, Kanalisation usw. für vergleichsweise wenige Häuser gebaut werden.

Im Falle der Bebauung des Feldsaumes wäre mittelfristig natürlich auch mit einer Bebauung der verbleibenden Ackerfläche zu rechnen. Eine solche Bebauung würde sämtliche Randgrundstücke des ehemaligen Neubaugebietes Hainbergsbreite betreffen. Die betroffenen Eigentümer haben damals nicht nur einen deutlich höheren Grundstückspreis pro Quadratmeter bezahlt als Eigentümer von Grundstücken, die nicht an den Außenbereich angrenzen. Sie haben darüber hinaus auch zahlreiche Auflagen aus dem bis heute gültigen Bebauungsplan erfüllen müssen.

Bebauungsplan „Hainbergsbreite“:

Zu den Auflagen, die die Eigentümer der Randgrundstücke im Neubaugebiet „Hainbergsbreite“ zu erfüllen hatten, gehörten auch Maßnahmen, die mit erheblichen Einschränkungen im Hinblick auf die Nutzbarkeit der betroffenen Grundstücke einhergingen. Hierzu zählten das Einhalten einer sieben Meter breiten Baugrenze zum Außenbereich, ein aufzuschüttender Wall als Abgrenzung zur unbebauten Landschaft, die Bepflanzung des Walles mit heimischen Obstbäumen usw.. Der Bebauungsplan „Hainbergsbreite“ ist nach wie vor rechtsgültig. Die o.a. strengen Auflagen wurden damit begründet, einen nahtlosen Übergang des Neubaugebietes in die freie Landschaft zu gewährleisten. Zitat aus der Begründung zum Bebauungsplan „Hainbergsbreite“: „Es ist eine lockere Bepflanzung vorgesehen, um keine Barierrewirkung der Gehölze zu entwickeln, sondern vielmehr eine Transparenz zwischen Wohngebiet und freier Landschaft zu bewahren.“

An diese Vorgaben haben sich die betroffenen Anlieger gehalten.

Wird nun diese besagte freie Landschaft (=“EDD 04″) bebaut, so ist die Begründung des Bebauungsplanes Hainbergsbreite – und damit der Bebauungsplan an sich – hinfällig. Uns erschließt sich bislang nicht, warum diese rechtsverbindliche Planungsgrundlage nach so kurzer Zeit obsolet sein sollte. Geänderte Planungsanforderungen können wir nicht erkennen. Hier konterkariert die Gemeinde ihre eigene Bauleitplanung.

 

Wie die jüngere Geschichte zeigt, ist es in Eddigehausen durchaus nicht selbstverständlich, dass sich Grundstückseigentümer an die Vorgaben eines gültigen Bebauungsplanes halten. So sah sich der Flecken Bovenden im Januar 2018 gehalten, den seit 1999 gültigen Bebauungsplan „Kalkmühlengraben“ aufzuheben. Diese Maßnahme erfolgte, da sich sämtliche Anwohner im Laufe etlicher Jahre in so eklatanter Weise über die rechtlich verbindlichen Vorgaben des Bebauungsplanes hinweggesetzt hatten, dass eine Anordnung von Rückbaumaßnahmen nicht ohne umfangreiche Abrissarbeiten umsetzbar gewesen wäre. Im Ergebnis war die einzige Sanktion dieses baulichen Wildwuchses, dass der betroffene Bebauungsplan aufgehoben wurde. Weitere Sanktionen erfolgten nicht. Hier hat die Gemeinde ihre eigene Bauleitplanung nicht durchsetzen können.

 

Vor diesem Hintergrund stellen wir uns die Frage, inwieweit die Gemeinde eigentlich eine rechtsverbindliche Bauleitplanung als schutz- und durchsetzungswürdig erachtet. Das Ergebnis ist aus unserer Sicht absurd und nahezu zynisch:

Diejenigen Grundstückseigentümer, die sich über die verbindlichen Vorgaben eines Bebauungsplanes schlicht hinwegsetzen, um die eigenen (baurechtswidrigen) Vorstellungen ihres „Traumes vom Eigenheim“ zu realisieren, setzen im Ergebnis ihren Willen allein durch das Schaffen von Fakten durch.

Hingegen werden diejenigen Grundstückseigentümer, die sich an die für sie nachteiligen Auflagen eines Bebauungsplanes halten, dadurch „abgestraft“, als dass ihnen nun auch die Vorteile des Bebauungsplanes (Randlage) genommen werden; dies aber unter Beibehaltung der unveränderlichen Nachteile der Planung (insbesondere der sieben Meter breiten Baugrenze), denn ein Haus kann nun einmal nicht mehr nachträglich auf dem Grundstück verschoben oder gedreht werden. Welche Konsequenzen zukünftige Bauherren im Gebiet des Flecken Bovenden aus diesen Umständen ziehen werden, bleibt abzuwarten. Letzten Endes stellt sich grundsätzlich die Frage, wie verlässlich, rechtssicher und nachhaltig eine Bauleitplanung im Flecken Bovenden eigentlich ist.

Ortsrat:

Bereits die Aufstellung des ehemaligen Neubaugebietes „Hainbergsbreite“ stieß in großen Teilen der Einwohnerschaft von Eddigehausen auf erheblichen Widerstand. Auch wurde die weitere Ausdehnung der Bebauung nach Westen hin – so wie sie der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes nun ermöglichen würde – bereits damals befürchtet. Hintergrund dieser Befürchtung war der Umstand, dass in einer ursprünglichen Planungsvariante des Bebauungsplanes „Hainbergsbreite“ die jetzige Stichstraße „Eibenwald“ das Planungsgebiet bis unmittelbar an den Ackerrand durchstoßen sollte, um somit eine spätere Weiterentwicklung des Baugebietes zu ermöglichen. Diese Planung wurde auf den ausdrücklichen Wunsch der Bewohner von Eddigehausen dahingehend geändert, dass diese Stichstraße nun vor einem an die Ackerfläche angrenzenden privaten Wohngrundstück endet. In der Begründung des Bebauungsplanes heißt es hierzu: „Zudem wurde in der neuen Konzeptvariante auf eine Weiterentwicklung des Baugebietes nach Westen verzichtet, was dem Wunsch des Ortsrates und der Bevölkerung entspricht.“ Die Begründung des Bebauungsplans „Hainbergsbreite“ kann hier eingesehen werden.

Die städtebaulichen Voraussetzungen haben sich in diesen wenigen Jahre nicht geändert. Warum also der Ortsrat mit nur einer Gegenstimme dem Vorentwurf zum Flächennutzungsplan zustimmen – und damit eklatant am Bürgerwillen und an den eigenen Zusagen vorbeientscheiden – konnte, ist für uns nicht nachvollziehbar.

In diesem Zusammenhang möchten wir zudem unseren derzeit amtierenden Ortsbürgermeister (SPD) aus seiner Antrittsrede bei der Sitzung des Ortsrates Eddigehausen am 10.11.2011 zitieren:

„Das neue Baugebiet Hainbergsbreite wird stark angenommen und sicher in wenigen Jahren erschöpft sein. Hoffen wir, dass es dann durch Gärten und Grün auch optisch integriert ist. Bereits jetzt sollten wir uns dann der Pflege des Bestandes an Immobilien zuwenden, da organisches Wachsum nicht mehr vorgesehen ist.“

Die Rede kann im Protokoll der damaligen Ortsratssitzung hier eingesehen werden.

Darüber hinaus steht unser amtierender Ortsbürgermeister auch bei einigen Bewohnern des Neubaugebietes „Hainbergsbreite“ persönlich mit dem Versprechen im Wort, dass die verbleibende Ackerfläche niemals bebaut werden solle. Diese Bewohner hatten sich nur unter dem Schutz dieses eindeutigen und klaren Versprechens des Ortsbürgermeisters und auch der damaligen Gemeindebürgermeisterin für den Erwerb eines der deutlich teureren Randgrundstücke entschieden.

Wir erwarten von den gewählten Volksvertretern im Ortsrat, dass sie sich – der Würde und dem Ansehen ihres Amtes entsprechend – für die Einhaltung dieser Zusage einsetzen und sich gleichermaßen an das durch sie selbst beschlossene städtebauliche Konzept des Plangebiets „Hainbergsbreite“ (s.o.) gebunden sehen.

Nutzer des Fuß- und Radweges:

Der Weg wird von zahlreichen Kindern aus Eddigehausen als sicherer (autofreier) Schulweg genutzt. Dies gilt zunächst innerhalb von Eddigehausen für die Schüler der Eibenwaldschule. Auch Kindergartenkinder werden morgens von ihren Eltern über den Fuß- und Radweg autofrei zum Kindergarten Eddigehausen gebracht – zum Teil aus Bovenden. Für ältere Kinder ist dieser Weg aber auch Teil ihres Schulwegs zur IGS Bovenden oder zu den weiterführenden Schulen in Göttingen. Einige Eltern bringen ihre Kinder zudem mit dem Fahrradanhänger in die Kindertagesstätten von Bovenden. Ganz allgemein haben die Kinder aus Eddigehausen in ihrer Freizeit zudem die Möglichkeit, sich auf dem Fuß- und Radweg auch ohne Begleitung ihrer Eltern zu Fuß, mit dem Roller oder Rad sicher in autofreier Umgebung zu bewegen. Diese Möglichkeit gibt es sonst in so zentraler Lage und in diesem Umfang in Eddigehausen nicht.

Landschaftsbild:

Darüber hinaus betrifft die Planung selbstverständlich jeden, der unseren autofreien Fuß- und Radweg nutzt, sei es zur Naherholung, zum Wandern, zum Sport (Joggen), zum Ausführen des Hundes oder als Radweg / Spazierweg. Durch eine Bebauung würde der ländliche Charakter unseres Ortsteiles nachhaltig und unwiderruflich geschädigt werden. Der freie Blick auf den Waldsaum, über das Feld in die freie Landschaft würde privatisiert werden, indem er der Allgemeinheit entzogen würde, um ihn einigen wenigen privaten Grundstückbesitzern (nämlich den neuen Bauherren) zugute kommen zu lassen.

Auch stellt sich die Frage, ob unser derzeit eigenständiger Ortsteil überhaupt noch als solcher wahrgenommen würde (Dorfcharakter), sollte die Planung so umgesetzt werden. Der aktuelle Vorentwurf zum Flächennutzungsplan sieht einen räumlichen „de facto“-Anschluss an den Kernort vor.

In der Regionalplanung wird das Gebiet um die Plesse als „regional bedeutsamer Erholungsschwerpunkt“ kategorisiert. Eine Bebauung der Fläche „EDD 04“ ist somit – auch aus den im Folgenden angeführten Gründen – mit der Regionalplanung nicht vereinbar.

Wege nach Eddigehausen / Erschließung / Städtebau:

Wer mit dem Auto nach Eddigehausen fährt, kommt über die Kreisstraße. Wer jedoch unmotorisiert (in seiner Freizeit) in den Plesseforst oder zur Burg möchte, kommt über unseren Fuß- und Radweg nach Eddigehausen.

Immer wieder machen auswärtige Wanderer / Radfahrer / Familien mit ihrem Mobiltelefon „selfies“ von sich auf dem Radweg mit unserem Feld und / oder der Burg (als „Landmarke“) im Hintergrund. Zum Freizeiterlebnis des Burgbesuches gehört für zahlreiche Menschen aus der Region die (Rad-)Wanderung dazu. Der autofreie Weg „Auf dem Felde“ ermöglicht dabei (nicht durchgängig, aber) immer wieder eine reizvolle Blickbeziehung zum eigentlichen Ziel der Wanderung. Mit einer Bebauung der Fläche „EDD 04“ würde also nicht nur den Einwohnern von Eddigehausen Naherholungswert nachhaltig entzogen werden, sondern auch den zahlreichen Familien, Radfahrern und Wanderern aus der Umgebung, die auf dem autofreien Weg zur Burg oder zum Plesseforst Erholung suchen.

So wie die Burg als Landmarke für Bovenden wichtig ist, so ist auch die autofreie Zuwegung zur Burg wichtig. Im Hinblick auf den Naherholungswert ist unser Fuß- und Radweg also auch über Eddigehausen hinaus als „Tor zur Plesse“ von Bedeutung. Der Weg verfügt so über ein schützenswertes Alleinstellungsmerkmal für die Gemeinde Bovenden und weit darüber hinaus. Im Hinblick auf das allseits bekannte Wirtschaftsbranding „Wir im Plesseland“ würde ein Verlust dieser Erlebnisachse zur Burg auch eine signifikante Abwertung dieses Bovender Leitbildes nach sich ziehen.

Städte und Gemeinden schmücken sich gerne mit dem Attribut der Fahrradfreundlichkeit. Hier aber soll ein – wie o.a. – weit über die Grenzen von Bovenden hinaus beliebter und regional bedeutsamer Fuß- und Radweg durch eine Straße ersetzt werden. Es geht dabei nicht nur um den möglichen Verlust des Radweges an sich, sondern darüber hinaus auch um den Verlust des derzeit noch vorhandenen Erlebnis- und Naherholungswertes mit dem Blick über die freie Landschaft (Außenbereich), die Felder und auf die Burg. Wer kann das ernsthaft wollen?

In Einheit mit dem Helleweg bildet unser Fuß- und Radweg („Auf dem Felde“) einen autofreien „de facto“ Radschnellweg von Eddigehausen über Bovenden und Weende bis nach Göttingen. Dieser wird – nicht zuletzt auch weil e-Bikes immer beliebter werden – von immer mehr Fahrrad-Pendlern genutzt.

Ein Durchstoß bis auf den Helleweg oder sogar die Berliner Straße wäre nur noch eine Frage der Zeit. Somit wäre auch der Helleweg als Radweg in Gefahr.

Tierschutz / Naturschutz:

Die geplante neue Wohnbaufläche „Edd04“ gehört zum Lebensraum des Großen Mausohres, der Turmfalken und des Rotmilans, die über dem Feld jagen. Neben Stieglitz, Erdkröten, Bergmolchen und Maikäfern lassen sich unzählige weitere Tierarten dort finden.

In jedem Fall ist der Schutz des Außenbereiches also gleichbedeutend mit dem Schutz von Flora und Fauna. Nicht alle oben angeführten Tiere sind geschützt, aber deshalb noch lange nicht weniger schützenswert.

Gerade im (ungemähten) Ackersaum finden zahlreiche Insekten und Kleintiere Zuflucht; heimische Wildpflanzen wie z.B. Brennesseln, Disteln oder Löwenzahn können ungehindert wachsen. Diese Begleitvegetation ist in unseren Gärten vielleicht nicht unbedingt gewünscht, ernährt aber eben nicht nur Honigbienen, sondern auch Raupen, Falter, Wanzen und unzählige andere Insekten, die für ein funktionierendes Ökosystem unabdingbar sind. Nicht die „Rettung der Bienen“ ist existentiell für den Menschen, sondern die Rettung der Insekten insgesamt. Diesen Ackersaum auf einer Länge von etwa 450 Metern zu vernichten, um einige wenige Wohneinheiten zu errichten, ist sicherlich nicht insektenfreundlich. Dennoch stellt sich der Flecken Bovenden an anderer Stelle als insektenfreundlich dar.

Immissionsschutz:

Seit inzwischen 10 Jahren leben die Anwohner der Straßen „Im Garthof“, „Bergfried“ und „Unterer Hainberg“, sowie die Kinder des Kindergartens Eddigehausens und die Schüler der Eibenwaldschule mit dem Baustellenverkehr / der An- und Ablieferung und zum Teil mit dem unmittelbaren Lärm der folgenden Baustellen:

– „Hainbergsbreite 1.Bauabschnitt“,

– „Hainbergsbreite 2.Bauabschnitt“,

– „Anbau Feuerwehrgerätehaus“,

– „Abriss Anbau Feuerwehrgerätehaus“,

– „erneuter Anbau Feuerwehrgerätehaus“,

– „Neubau Kindergarten“.

 

Projektiert sind nun noch:

– „Anbau Eibenwaldschule“ und eben die mögliche

– „Bebauung der Fläche EDD 04“.

 

Das hiermit verbundene Verkehrsaufkommen und die fortdauernde Lärmbelästigung seit inzwischen über 10 Jahren im Bereich der o.a. Straßen und Flächen ist zweifelsfrei nicht im Sinne der zahlreichen, betroffenen Anwohner, Kinder und deren Eltern.

Notfallversorgung:

Die Ackerfläche wird vom Rettungshubschrauber „Christoph44“ als Landeplatz zur Notfallversorgung der südlichen Bereiche unseres Dorfes genutzt. Durch eine Bebauung hätte das Rettungspersonal keine Möglichkeit mehr vom Landeplatz aus ins Dorf zu gelangen. In Niedersachsen darf ein Zeitraum von 15 Minuten zwischen Einsatzentscheidung und dem Eintreffen der Rettungskräfte am Einsatzort nicht überschritten werden. Ob eine Einhaltung der vorgeschriebenen Hilfsfrist durch den Einsatz eines Rettungswagens noch möglich wäre, bleibt zu prüfen.